1) Verwendung eines Behältnisses für Brausepulver bei der Konsumation von Brausepulver in Kombination mit einem alkoholischen Getränk, wobei das Behältnis als dünnwandige, zerbeißbare Kapsel (10
) aus einem essbaren Material ausgebildet ist und das Brausepulver (12
) im Inneren der Kapsel als lose Schüttung vorliegt, ist neu gegenüber dem verfügbaren Stand der Technik.
2) Verwendung eines Behältnisses für Brausepulver nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kapsel eine solche Wandstärke aufweist, dass die Kapsel beim daraufbeissen zerbricht. Dies ist neu gegenüber dem verfügbarem Stand der Technik.
3) Verwendung eines Behältnisses für Brausepulver nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kapsel eine solche Wandstärke aufweist, dass die Kapsel beim daraufbeißen zersplittert. Dies ist neu gegenüber dem verfügbaren Stand der Technik.
4) Verwendung eines Behältnisses für Brausepulver nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Kapsel (Zeichnung 10
) aus Hart-Gelatine oder Zuckermasse besteht. Dies ist neu gegenüber dem verfügbaren Stand der Technik.
5) Verwendung eines Behältnisses für Brausepulver nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Material der Kapsel etwa 5 bis 10 % des Volumens der Kapsel ausmacht. Dies ist neu gegenüber dem verfügbaren Stand der Technik.
6) Ein Set bestehend aus einer Flasche mit einem alkoholischen Getränk und einem oder mehreren Behältnissen für Brausepulver, dadurch gekennzeichnet, dass die Behältnisse als dünnwandige, zerbeissbare Kapseln (Zeichnung Nr. 10
) aus einem essbaren Material ausgebildet sind und das Brausepulver (12.
) im Inneren der Kapseln als lose Schüttung vorliegt. Das ist neu gegenüber dem verfügbaren Stand der Technik.
7) Ein Set nach Anspruch Nr. 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Kapseln eine solche Wandstärke aufweisen, dass die Kapseln beim darauf beißen zerbrechen. Dies ist neu gegenüber dem verfügbaren Stand der Technik.
8) Ein Set nach Anspruch Nr. 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Kapseln eine solche Wandstärke aufweisen, dass die Kapseln beim darauf beißen zersplittern. Dies ist neu gegenüber dem verfügbaren Stand der Technik.
9) Ein Set nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Kapseln (Zeichnung Nr. 10
) aus Hart-Gelatine oder Zuckermasse bestehen. Dies ist neu gegenüber dem verfügbaren Stand der Technik.
10) Ein Set nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Material einer Kapsel etwa 5 bis 10 % des Volumens einer Kapsel ausmacht. Dies ist neu gegenüber dem verfügbaren Stand der Technik.
12) Behältnis für Brausepulver, wobei das Behältnis als dünnwandige, zerbeissbare Kapsel (10
) aus einem essbaren Material ausgebildet ist und das Brausepulver (12
) im Inneren der Kapsel als lose Schüttung vorliegt, dadurch gekennzeichnet, dass die Kapsel (10
) aus Hart-Gelatine oder Zuckermasse besteht. Dies ist neu gegenüber dem verfügbaren Stand der Technik.
13) Behältnis für Brausepulver, wobei das Behältnis als dünnwandige, zerbeissbare Kapsel (10
) aus einem essbaren Material ausgebildet ist und das Brausepulver (12
) im Inneren der Kapsel als lose Schüttung vorliegt, dadurch gekennzeichnet, dass das Material der Kapsel etwa 5 bis 10 % des Volumens der Kapsel ausmacht. Dies ist neu gegenüber dem verfügbaren Stand der Technik.
Zum Zeitpunkt der PCT-Anmeldung am 29.10.2008 hat man den Begriff >> Kapsel (10
) gewählt, da man sich über die spätere endgültige Form noch nicht festlegen wollte. Die Zeichnung war aber damals bereits eine Kugel (10
).
Heute ist der Vertriebsname: Die Brausekugel macht das besondere Trinkerlebnis.
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