Zur technischen Umsetzung des Gebrauchsmusters Nr. 202007015179.9 der Bundesrepublik Deutschland vom 03.01.2008 und der PCT-Anmeldung NR. EP 2008/009134, Behältnis für Brausepulver, Inhaber und Anmelder PEGASUS AG folgende Feststellung:
Da Brausepulver sehr hygroskopisch ist, müssen vor, während und nach der Verarbeitung die Umgebungsbedingungen genauen Vorgaben entsprechen. So darf die Luftfeuchte 20% wahrscheinlich nicht übersteigen, um die Wasseranziehung des Pulvers zu minimieren. Andere Lösungen stehen noch aus.
Ob eine Gelatinekapsel, ein Zuckermantel oder ein völlig anderes essbares Material die „richtige“ Verpackung für Brausepulver ist, sollte auch vor Markteinführung getestet werden. Da z.B. die Hartgelatine auch einen gewissen Wasseranteil hat, könnte dies vom Brausepulver aufgenommen werden. Dies würde diese Kapsel spröde machen und diese evtl. schon in der Verpackung zerbersten lassen.
Desweiteren könnte sich das Brausepulver stark abrasiv auf die Kapselautomaten auswirken.
Darüber hinaus ist es bei einer Vielzahl von Pulvermischungen nötig, einen Verkapselungs-Hilfsstoff (z.B. Magnesiumstearat) beizumischen, um die Verkapselung technisch möglich zu machen.
Dies bedeutet einerseits einen weiteren Arbeitsschritt, andererseits könnte das Magnesiumstearat sich störend auf das Mundgefühl beim Endverbraucher auswirken, da Magenesiumstearat nicht wasserlöslich ist.
Wie die Befüllung mit Brausepulver technisch möglich ist, muss im Realversuch getestet werden, sie ist abhängig vom Verkapselungsmaterial und der Verkapselungsart.
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