Die Erfindung betrifft ein Behältnis für Brausepulver.
Bekannt sind Brausebonbons, auch sogenannte Brausebälle, die mit gepresstem Brausepulver gefüllt sind. Wird nach entsprechend langem Lutschen eines solchen Bonbons der Brausepulverkern freigelegt, stellt sich ein angenehm prickelndes Gefühl auf der Zunge ein.
Es ist auch bekannt, loses Brausepulver in Tüten zu verpacken und diese Tüten zusammen mit einem alkoholischem Getränk zu konsumieren. Zu diesem Zweck schüttet man das Brausepulver auf die Zunge, gießt das alkoholische Getränk, häufig Wodka, auf das Brausepulver. Das Brausepulver schäumt wegen der großen benetzten Fläche in kürzester Zeit stark auf, was dem Konsumenten ein Geschmackserlebnis ganz eigener (besonderer) Art vermittelt.
Es ist auch bekannt, Wodkaflaschen (Korn etc.) zusammen mit Tütchen zu verkaufen, die Brausepulver enthalten. Die Konsumenten konsumieren dann Brausepulver und alkoholisches Getränk in der schon beschriebenen Kombination.
Aufgabe der Erfindung ist eine Modifikation der bekannten Behältnisse für Brausepulver mit dem Ziel, dem Konsumenten ein neuartiges Geschmackserlebnis zu vermitteln.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, dass das Behältnis als dünne, zerbeißbare Kapsel aus einem essbaren Material ausgebildet ist und dass das Brausepulver im Inneren der Kapsel als lose Schüttung vorliegt. Vorzugsweise besteht die Kapsel aus Gelatine oder Zuckermasse und weist eine solche Wandstärke auf, dass die Kapsel beim Daraufbeißen zersplittert bzw. zerbricht.
Die Wandstärke der Kapsel kann so gewählt werden, dass das Wandmaterial etwa 5 bis 10 % des Volumens der Kapsel ausmacht.
Vorzugsweise werden die Kapseln im Set zusammen mit Flaschen angeboten, in denen sich alkoholische Getränke befinden. Die Kapseln können dabei in einer Schachtel sein, die zusammen mit der Flasche alkoholischen Getränks verkauft wird. Denkbar ist aber auch ein Hohlraum im Flaschenverschluss, Flaschenboden, der mit den erfindungsgemäßen Kapseln gefüllt ist.
Die Größe und Form der Kapseln ist beliebig, sie können beispielsweise kugelförmig sein. Der Durchmesser der Kapseln sollte nicht zu klein gewählt werden, da sonst beim zerbeißen der Kapseln nicht genügend Brausepulver freigesetzt wird, andererseits sind dem Durchmesser der Kapseln im Hinblick auf ihren Zweck nach oben natürliche Grenzen gesetzt.
Nachfolgend wird eine Ausführungsform der Erfindung anhand einer Zeichnung beispielhaft beschrieben.
Figur 1 zeigt einen schematischen Querschnitt durch ein erfindungsgemäßes Behältnis. Das Behältnis besteht aus einer Kapsel (10
), die im dargestellten Fall kugelförmig ist. Die Wandstärke der Kapsel ist im Idealfall so dünn, dass sie ausreichend stabil ist, um das in loser Füllung (Schüttung) im Inneren der Kapsel befindliche Brausepulver (12
) aus einem essbaren Material ausgebildet ist und das Brausepulver (12
) zu halten, andererseits bei einer bestimmten mechanischen Belastung wie einem Biss, zersplittert.
Der gewünschte Effekt ist der, dass durch das aufbeißen der kapselförmigen Hülle das darin befindliche Brausepulver in der Mundhöhle freigesetzt wird und mit der sich in der Mundhöhle befindlichen Flüssigkeit aufschäumt. Dieses Aufschäumen wird als angenehmer Effekt empfunden und gewünscht. Der Zeitpunkt des Aufschäumens kann durch das zerbeißen der Kapsel beliebig gesteuert und bestimmt werden.
Das Material der Kapsel (10
) aus einem essbaren Material ausgebildet ist und das Brausepulver (12
) kann Zucker sein, es kann aber auch Gelatine sein. Vorteilhaft ist eine gewisse Sprödigkeit, damit die Kapsel beim zubeißen zerbricht bzw. zersplittert und nicht etwa nur deformiert wird.
Entscheidend ist weiterhin, dass das sich im Inneren der Kapsel befindliche Brausepulver dort in loser Schüttung vorliegt, es darf nicht gepresst sein und auch nicht pastenförmig.
Die Kapseln können zusammen mit einer Flasche Wodka (Korn etc.) im Set verkauft werden. Die Kapseln können dabei in einer Schachtel sein, die der Flasche umgehängt wird. Die Kapseln können aber beispielsweise auch in einem Hohlraum untergebracht werden, der im Flaschenverschluss (Flaschenboden) ausgebildet ist.
Zusammengefasst wird mit der Erfindung ein Genussmittel geschaffen, dass ein völlig neuartiges Geschmackserlebnis vermittelt.
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