der PEGASUS Enterprise AG vom August 2011
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf Schweizer Recht und gelten weltweit, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von Pegasus schriftlich bestätigt werden.
Wird ein Vertrag abgeschlossen und legt die andere Partei ebenfalls deren eigene AGB vor, gelten die übereinstimmenden Punkte. In Bezug auf die abweichenden Bestandteile der AGB wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen.
Diese AGB gelten auf unbestimmte Zeit, solange sie nicht von den Parteien in schriftlicher Vereinbarung geändert wurden.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts über den Kaufvertrag (Art. 184 ff. OR) sowie die anderen schweizerischen Gesetze und Verordnungen.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein/werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt (salvatorische Klausel). Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke dieser AGB.
Angebote enthalten zunächst unverbindliche Informationen und allgemeine Richtpreise.
Telefonische Auskünfte haben keine längerfristige Gültigkeit, sofern es sich nicht eindeutig um Angebote mit bestimmtem Gültigkeitstermin und schriftlicher Bestätigung handelt.
Angebote, die schriftlich, oder per E-Mail gemacht werden, gelten als verbindlich. Wenn eine Partei darüber hinaus gehende Leistungen, die darin nicht enthalten sind, verlangt, werden diese zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Ein Angebot ist einen Monat lang gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle mit dem Angebot abgegebenen Unterlagen und Muster werden Eigentum des Käufers. Angaben, welche von den Parteien als Richtwerte bezeichnet werden, sind unverbindlich und sollen nur zur Abschätzung von Größenordnungen dienen.
Ein Angebot wird angenommen, indem der Käufer dies schriftlich, oder per E-Mail erklärt. Der Verkäufer bestätigt die Annahme schriftlich oder per E-Mail innerhalb von einer Woche oder gemäß Vereinbarung.
Wünscht der Käufer Änderungen gegenüber der Auftragsbestätigung, teilt ihm der Verkäufer dies innerhalb einer Woche mit, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf die Erbringung der Leistungen, die Termine und Preise hat.
An ein Angebot zur Änderung der Leistung ist der Verkäufer während einer Woche gebunden. Für Geschäftsverbindungen und vertrauliche Informationen, die bereits geliefert sind, gilt die Änderung nicht.
Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer die vereinbarten Geschäftsverbindungen und vertraulichen Informationen an den oder kurz vor den in der Auftragsbestätigung festgelegten Terminen zu liefern, während der Käufer sich verpflichtet, diese Geschäftsverbindungen und vertraulichen Informationen zu der vorbestimmten Zeit abzunehmen und zu bezahlen.
Die Termine werden angemessen verschoben, wenn Hindernisse auftreten, die außerhalb des Willens des Verkäufers liegen, wie Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen (z.B. Rating-Agenturen) sowie behördliche Maßnahmen.
Bei sonstigen Verzögerungen kann der Käufer
Der Verkäufer muss den Käufer so rasch wie möglich über Verzögerungen informieren. All-fälliger Schadenersatz wird nach Art. 191 OR berechnet.
Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Auftragsbestätigung maßgebend.
Der Verkäufer liefert die Geschäftsverbindungen und vertraulichen Informationen in der bestellten Ausführung.
Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gehen Nutzen und Gefahr mit Abgang der Geschäftsverbindungen und vertraulichen Informationen vom Verkäufer auf den Käufer über.
Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Käufer die Geschäftsverbindungen und vertraulichen Informationen selbst zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Käufer die Anzeige innerhalb von einer Woche nach der Lieferung gelten die Geschäftsverbindungen und vertraulichen Informationen in allen Funktionen als mängelfrei und die Lieferung als genehmigt, verdeckte Mängel ausgeschlossen. Der Käufer ist dann zur termingerechten Bezahlung verpflichtet.
Die Preise werden in dem Angebot festgelegt. Sofern gesetzlich vorgeschrieben, wird die Mehrwertsteuer hinzugerechnet.
Der Käufer ist verpflichtet, innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist von 14 Tagen netto ohne Abzug zu bezahlen. Dasselbe gilt für Dienstleistungsaufwendungen.
Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, ist der Verkäufer berechtigt,
Sind Sicherheitsleistungen oder Zahlungen auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist noch nicht erbracht, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten, auch wenn die Geschäftsverbindungen und vertraulichen Informationen oder ein Teil davon bereits geliefert wurden.
Wenn der Käufer die Zahlungsbedingungen nicht erfüllt, ist der Verkäufer berechtigt, Schadenersatz zu verlangen.
Der Käufer darf mit Gegenansprüchen an den Verkäufer verrechnen, sofern diese fällig sind oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil vorliegt.
Hält der Käufer die Zahlungstermine nicht ein, hat er vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins zu entrichten, der 5 % p.a. beträgt. Ab der zweiten Mahnung wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 pro Mahnung erhoben.
Der Verkäufer verpflichtet sich zur Sorgfalt und liefert die Geschäftsverbindungen und vertraulichen Informationen in einer guten Qualität. Er verpflichtet sich weiter zur sorgfältigen Auswahl, Ausbildung und fachmännischen Arbeitsweise der eingesetzten Mitarbeiter sowie zu deren Überwachung.
Die Parteien machen sich gegenseitig und rechtzeitig auf besondere Voraussetzungen sowie auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam, soweit sie für die Ausführung und den Gebrauch der Geschäftsverbindungen und vertraulichen Informationen von Bedeutung sind. Weiter informieren sich die Parteien rechtzeitig über Hindernisse, welche die vertragsmäßige Erfüllung in Frage stellen oder zu unzweckmäßigen Lösungen führen können.
Gerichtsstand ist am Sitz von Pegasus. Pegasus darf jedoch auch das Gericht am Sitz der anderen Partei aufrufen.
Die Parteien werden sich bemühen, allfällige Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.
Skyline von Shanghai
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