Annahmebedingungen

  1. Welche Darlehen werden vergeben?
    • 1a Darlehen
    • 1b Darlehen
              Das 1b-Darlehen muß meistens zusätzlich durch eine Bürgschaft
              öffentlich-rechtlicher Institute gesichert werden.

          Beide Darlehen müssen durch eine erstrangige Grundschuld gesichert sein.

  2. Für welche Zwecke werden Darlehen vergeben?
    • Neubau, Kauf, Umbau, Anbau und Renovierung
    • Umfinanzierungen bis zum Kapitalstand des abzulösenden Darlehens
    • Auszahlung von Miterben bzw. Miteigentümern des Darlehensnehmers

  3. Welche Grundvoraussetzungen müssen für eine Darlehensvergabe erfüllt sein?
    • Die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers muß zweifelsfrei sein
      (wird u. a. durch Schufaauskunft geprüft).
    • Die Gesamtbelastung aus der Finanzierung muß für den Darlehensnehmer
      tragbar sein (vgl. 8.)
    • Das zu beleihende Objekt muß beleihungsfähig sein (vgl. 4./5./6.)

  4. Bis zu welchem Alter ist ein Objekt beleihungsfähig?
    • Keine altersmässige Beschränkung.
    • Das Objekt muß den heutigen Wohnbedürfnissen entsprechen bzw. durch das Darlehen
      in einen solchen Zustand versetzt werden.
    • Das Objekt muß eine technische und wirtschaftliche Restnutzungsdauer von mindestens
      50 Jahren besitzen.

          Diese Voraussetzungen müssen ggf. von einem öffentlich bestellten und
          vereidigten Bausachverständigen bestätigt werden. (siehe dazu 10)

  5. Welche Objektart ist beleihungsfähig?
    • Einfamilienhäuser
    • Zwei- und Mehrfamilienhäuser
    • Eigentumswohnungen
    • Fertighäuser
    • Nicht direkt beleihungsfähig sind Ferienwohnungen, Ferienhäuser und unbebaute Grundstücke.

          Voraussetzung für alle Objekte ist, daß sie in der BRD Schweiz oder
          Österreich liegen und heutigen Wohnbedürfnissen entsprechen.

  6. Welche Objektnutzung ist zulässig?
    • Eigennutzung
    • Fremdnutzung
    • Teilgewerbliche Nutzung (überwiegend wohnwirtschaftliche Nutzung)
    • Zur gewerblichen Nutzung zählt nicht die Nutzung als Arzt-, Rechtsanwalts-. oder
      Steuerberaterpraxis bzw. Praxis für ähnliche Berufe. Voraussetzung ist jedoch,
      daß die Räume jederzeit und vor allem ohne großen Aufwand in normale Mieträume
      umgwandelt werden können.

  7. Wie hoch kann beliehen werden?

    - gilt für Ein-/Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen

    1a-Darlehen:
    • in der Regel bis zu 55% der angemessenen Gestehungs- bzw. Anschaffungskosten / des
      Verkehrswertes / des Kaufpreises.
    • Darlehensbetrag: bis 10.000.000 EUR
    • Mindestbetrag: 250.000 EUR
    • Bei Darlehen bis 250.000 EUR: Zinsaufschlag von 0,5% p.a. zum Nominalzins

    1b.Darlehen:

    • Zusammen mit dem 1a-Darlehen ist ein Beleihung bis max. 80% der angemessenen
      Gestehungs- bzw. Anschaffungskosten / des Verkaufswertes / des Kaufpreises
      möglich.

    Eine Beleihung bis zu 100% ist bei Stellung von Zusatzsicherheiten möglich.
    Vorher abklären mit Pegasus AG, Abteilung Baufinanzierung.

    Bei Renditeobjekten (Mehrfamilienhäuser) orientiert sich die Höhe der Beleihung nach den
    Mieteinnahmen (bitte Anfrage bei Pegasus AG, Abteilung Baufinanzierung).

  8. Wann ist die Belastung durch die Finanzierungskosten für den Darlehensnehmer
    noch tragbar?
    Grundsätzlich müssen 50% des Nettoeinkommens belastungsfrei bleiben.

    Mindestsätze für die Lebenshaltung pro Monat, die nicht überschritten
    werden dürfen:

    Eine Person                                                                                                 800,--EUR
    Ehepaar                                                                                                     1.050,--EUR
    Pro Kind                                                                                                       200,--EUR
    Eheähnliche Gemeinschaft
    pro Person                                                                                                     620,--EUR

    Bei der Berechnung des gesicherten Nettoeinkommens werden grundsätzlich nur berücksichtigt:

    • 12 Monatsgehälter
    • kein 13.Gehalt (Urlaubs- oder Weihnachtsgeld)
    • Reisespesen ggf. max. bis zu 50%
    • Nebenverdienst nur, insoweit dieser langfristig gesichert ist (Arbeitsvertrag)
    • Mieteinnahmen mit 75% der Kaltmiete
    • keine Steuervorteile
    • keine Überstunden
    • keine sonstigen Sonderzahlungen

          Dabei wird vorausgesetzt:
          a) ein unbefristetes Arbeitsverhältnis oder
          b) mindestens eine 3-jährige selbständige Tätigkeit
          Eventuell: kurzfristige Mithaftung Dritter bis Punkt a) oder b) nachgewiesen bzw. erledigt ist.

  9. Welche Unterlagen sind für die Darlehensprüfung und Zusage unbedingt
    erforderlich?
    • Darlehensantrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben (bei Ehepaaren grundsätzlich
      von beiden Ehepartnern; Mitschuldhaft ist meistens erforderlich)
    • Selbstauskunft (bei Ehepaaren unterschrieben von beiden Ehepartnern)
    • Kopie des Rentenversicherungsantrages (vgl. 11) (= Festhypothek)
    • Einkommensnachweis
    • Bei Selbständigen: Die letzten drei bestätigten Bilanzen, letzter Einkommenssteuer-
      bescheid sowie eine Bestätigung des Steuerberaters über die zu erwartenden Überschüsse
      des vergangenen sowie des laufenden Jahres.
      Bei Lohn- oder Gehaltsempfängern: Die letzten drei Lohn- oder Gehaltsabrechnungen,
      letzter Einkommensteuerbescheid bzw. letzte Dezember-Gehaltsabrechnung mit saldierten Jahreszahlen.
    • Bei Umfinanzierung: Vollständiger Grundbuchauszug nach dem neuesten Stand und ggf.
      Valutabescheinigung der abzulösenden Bank (Vordruck bei Pegasus)

          Für Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser:

    • Genehmigte Baupläne oder Ablichtungen der beim Bauamt eingereichten Pläne
    • Baubeschreibung
    • Detailierte Berechnung des umbauten Raumes (m³) sowie der Wohn- und Nutzfläche (m²)

          Für Eigentumswohnungen:
    • Grundrißpläne für das Sondereigentum; Ansichtspläne bei geplanten Objekten oder
      Objektfotos bei fertigen Objekten

  10. Wann ist ein Wertgutachten erforderlich?
    • Bei allen bereits genutzten Objekten, die älter als 10 Jahre sind
    • bei Neubauten, sofern das Gesamtdarlehen höher als 250.000,--EUR ist(Ein- und
      Zweifamilienhäusern/ Eigentumswohnungen/ Mehrfamilienhaus)
    • Kostenbeteiligung für internes Gutachten (also bei Darlehen bis 250.000,--EUR): 80,--EUR

          Die Gutachten können von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder von
          Pegasus AG, Abteilung Baufinanzierung akzeptierten Bausachverständigen erstellt werden.

  11. Zu welchen Bedingungen erfolgt die Vergabe von Darlehen?
    • Zinskonditionen
      a) 1a-Darlehen: Jeweils angebotene Konditionen.
      b) 1b-Darlehen: Zins wie 1a-Darlehen, zusätzlich 0,85% p.a. Bürgschaftsgebühr.
      c) Zinszahlungsweise: Die Darlehenszinsen werden vierteljährlich nachschüssig durch
          Abruf eingezogen. Termine 1.4., 1.7., 1.10. und 1.1. eines jeden Jahres. Kosten
          wie Kontoführungsgebühren fallen nicht an.

    • Bearbeitungsgebühr: Keine, außer der Antragsteller tritt vom Antrag zurück.

    • Bereitstellungszinsen p.M.: 0,25% ab dem Tag des vom Antragsteller im Darlehensantrag
      angegebenen Termins der Kapitalbereitstellung bis zur tatsächlichen Auszahlung. Wird
      vom Antragsteller kein Termin angegeben, setzt die Abteilung Baufinanzierung einen den
      übrigen Angaben entsprechenden Termin fest. Das Darlehen kann - bei Vorlage der
      Auszahlungsvoraussetzungen auch vor dem angegebenen Termin abgerufen werden.
      Ab dem 18. Monat nach Darlehenszusage fallen immer Bereitstellungszinsen an.

    • Tilgung:
      a) Die Tilgung wird ausgesetzt durch eine, ggf. mehrere (vorhandene bzw. neu abzuschliessende)
         Rentenversicherungen oder Rentenfond-Policen wie folgt:

      - die zu erwartenden Ablaufleistung muß sich auf ca. 120% des Darlehensbetrages belaufen

      .

      Bitte beachten:
      Versicherungen aus Gehaltsumwandlung bzw. Betrieblicher Altersvorsorge u.a.:
      Derartige Versicherungen sind aufgrund steuerlicher Vorschriften nicht verpfändbar bzw.
      abtretbar
      und können nicht zur Tilgung verwendet werden; ebenso bestehende
      Lebensversicherungen und/oder Rentenvers. anderer Gesellschaften.

      b)  Ein Annuitätendarlehen kann auch vergeben werden. Der Zinsaufschlag beträgt 0,15% p.a.;
           Versicherungsabschlüsse können selbstverständlich zusätzlich getätigt werden. Sollte der
           Darlehensnehmer zu einem späteren Zeitpunkt die laufende Tilgung durch Abschluß und
           Verpfändung einer Lebensversicherung ändern wollen, so entfällt der Zinszuschlag
           von 0,15% p.a. zum Quartalsbeginn der Änderung.

      c)  Selbstverständlich ist auch eine Kombination aus a) und b) möglich.

  12. Sondertilgungsoptionen
    • Sondertilgungen bis zu 5.000,--EUR p.a. ohne Vorfälligkeitsentschädigung (bei Vereinbarung)
    • Kapital- Lebensversicherung/Fonds-Police - Vorzeitige komplette Tilgung bei Erreichen der
      notwendigen Ablaufleistung (auf Anforderung)
    • Fonds-Police - Verlängerung der Laufzeit um maximal 5 Jahre ("Auslaufphase") bei jederzeit vorzeitiger
      Ablösemöglichkeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung.

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