Annahmebedingungen
      Beide Darlehen müssen durch eine erstrangige Grundschuld gesichert sein.
      Diese Voraussetzungen müssen ggf. von einem öffentlich bestellten und
      vereidigten Bausachverständigen bestätigt werden. (siehe dazu 10)
      Voraussetzung für alle Objekte ist, daß sie in der BRD Schweiz oder
      Österreich liegen und heutigen Wohnbedürfnissen entsprechen.
- gilt für Ein-/Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen
1a-Darlehen:1b.Darlehen:
Eine Beleihung bis zu 100% ist bei Stellung von Zusatzsicherheiten möglich.
Vorher abklären mit Pegasus AG, Abteilung Baufinanzierung.
Bei Renditeobjekten (Mehrfamilienhäuser) orientiert sich die Höhe der Beleihung nach den
Mieteinnahmen (bitte Anfrage bei Pegasus AG, Abteilung Baufinanzierung).
Mindestsätze für die Lebenshaltung pro Monat, die nicht überschritten
werden dürfen:
Eine Person                                                                                                 800,--EUR
Ehepaar                                                                                                     1.050,--EUR
Pro Kind                                                                                                       200,--EUR
Eheähnliche Gemeinschaft
pro Person                                                                                                     620,--EUR
      Für Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser:
      Die Gutachten können von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder von
      Pegasus AG, Abteilung Baufinanzierung akzeptierten Bausachverständigen erstellt werden.
- die zu erwartenden Ablaufleistung muß sich auf ca. 120% des Darlehensbetrages belaufen
.Bitte beachten:
Versicherungen aus Gehaltsumwandlung bzw. Betrieblicher Altersvorsorge u.a.:
Derartige Versicherungen sind aufgrund steuerlicher Vorschriften nicht verpfändbar bzw.
abtretbar und können nicht zur Tilgung verwendet werden; ebenso bestehende
Lebensversicherungen und/oder Rentenvers. anderer Gesellschaften.
b)  Ein Annuitätendarlehen kann auch vergeben werden. Der Zinsaufschlag beträgt 0,15% p.a.;
     Versicherungsabschlüsse können selbstverständlich zusätzlich getätigt werden. Sollte der
     Darlehensnehmer zu einem späteren Zeitpunkt die laufende Tilgung durch Abschluß und
     Verpfändung einer Lebensversicherung ändern wollen, so entfällt der Zinszuschlag
     von 0,15% p.a. zum Quartalsbeginn der Änderung.
Auszahlungen erfolgen gemäss Vordruck "Auszahlungsanforderung" durch den Kunden.
   Voraussetzungen:
   Alle Unterlagen laut Neubauraten sind eingereicht.
   Es liegt ein beglaubigter Grundbuchauszug mit rangrichtiger Eintragung der Grundbuch-
   schuld vor. Abweichend davon kann eine Auszahlung auch treuhänderisch auf ein
   Notaranderkonto oder gegen Notarbestätigung erfolgen; bei Umfinanzierung
   ist eine treuhänderische Auszahlung an die abzulösende Bank möglich.